THOMAS WALTER
ELTERNGELD UND ELTERNZEIT - Vorträge und Seminare


Zuständige Stellen im Landkreis Emsland und im Landkreis Grafschaft Bentheim

Nach § 12 Abs. 1 S. 1, 2 BEEG bestimmen die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden (=> Elterngeldstellen). Diesen Behörden obliegt auch die Beratung zur Elternzeit. 

Die im Landkreis Emsland und im Landkreis Grafschaft Bentheim zuständigen Elterngeldstellen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen: 

Behörde

Aufgaben

Zuständigkeitsgebiet

Ansprechpartner Externer Link

Landkreis Emsland

Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit
Aufsichtsbehörde für die Städte Meppen und Papenburg

Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Lingen (Ems), Meppen und Papenburg

hier

Stadt Lingen (Ems)

Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit

Stadtgebiet

hier

Stadt Meppen

Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit

Stadtgebiet

hier

Stadt Papenburg

Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit

Stadtgebiet

hier

Landkreis Grafschaft Bentheim

Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit

Kreisgebiet

hier


Eine Auflistung aller Elterngeldstellen in Niedersachsen finden Sie hier: