Zuständige Stellen im Landkreis Emsland und im Landkreis Grafschaft Bentheim
Nach § 12 Abs. 1 S. 1, 2 BEEG bestimmen die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden (=> Elterngeldstellen). Diesen Behörden obliegt auch die Beratung zur Elternzeit.
Die im Landkreis Emsland und im Landkreis Grafschaft Bentheim zuständigen Elterngeldstellen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Behörde | Aufgaben | Zuständigkeitsgebiet | Ansprechpartner Externer Link |
Landkreis Emsland | Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit | Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Lingen (Ems), Meppen und Papenburg | |
Stadt Lingen (Ems) | Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit | Stadtgebiet | |
Stadt Meppen | Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit | Stadtgebiet | |
Stadt Papenburg | Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit | Stadtgebiet | |
Landkreis Grafschaft Bentheim | Bearbeitung Elterngeldanträge und Beratung zur Elternzeit | Kreisgebiet |
Eine Auflistung aller Elterngeldstellen in Niedersachsen finden Sie hier: